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Bestechung und Bestechlichkeit sowie Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme, etwa Annahme oder Gewährung von Geschenken, Einladungen zu Veranstaltungen, Preisnachlässen oder sonstigen Vorteilen oder Vergünstigungen zum eigenen Vorteil.
Unberechtigte Entwendung und Aneignung von Gegenständen oder Geld, etwa Behalten überlassener Sachen, Einstecken fremder Sachen, Greifen in die Barkasse.
Täuschung zur Schädigung des Vermögens eines anderen, eigene Bereicherung, Missbrauch der Verfügungsbefugnis oder eines Treueverhältnisses zum finanziellen Nachteil, etwa Erschwindeln von Leistungen, überhöhte Rechnungsstellung etc.
Verstöße gegen freie Marktwirtschaft, fairen Wettbewerb und Schädigung von Verbrauchern, vor allem durch unerlaubte Preisabsprachen.
Einschleusen von Geld illegaler Herkunft in den Finanzkreislauf, etwa Bezahlung oder Darlehensgewährung mit Geld aus Gewinnen aus Drogengeschäften, Waffenhandel, etc, auch wenn Überweisungen an (scheinbar) humanitäre Organisationen erfolgen.
Hierunter fallen mögliche unerlaubte Nebenbeschäftigungen und Geschäftsbeziehungen mit Verwandten und nahestehenden Personen, bei denen persönliche Interessen mit Interessen der Demmel Gruppe kollidieren können.
Verstöße zu Verletzungen von produktbezogenen Verpflichtungen (Gesetze, Normen, Standards, Kundenspezifikationen) und Verbraucherschutz.
Verstöße gegen ordnungsgemäßes Rechnungswesen, etwa Vorgaben für Buchhaltung, Bilanzierung, Abschlussprüfung oder interne Kontrollen, der Rechnungslegung oder der Bilanzrevision, die zu unrichtigen Zahlen führen.
Verletzung von Vorschriften zum Gesundheitsschutz und der Sicherheit am Arbeitsplatz, die Gesundheitsgefährdungen und Arbeitsunfälle vermeiden sollen.
Verstöße gegen das Gebot der Gleichbehandlung und dem Verbot der Zurücksetzung aufgrund Herkunft, Religion, Geschlecht, persönlicher Orientierungen etc sowie Bedrängung der Privatsphäre, auch etwa Mobbing oder Bossing. Vorfälle zu möglichen sexuellen Belästigungen und sexuellen Übergriffen - gesellschaftlich als #metoo - bekannt sind hiervon auch betroffen.
Risiken oder tatsächliche Verstöße gegen Pflichten zum Umweltschutz durch das Unternehmen oder durch Zulieferer in der Lieferkette einer Organisation.
Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltschutzbestimmungen in der Lieferkette des Unternehmens.
Verstöße gegen den Datenschutz , Rechte von Betroffenen nach der DSGVO und unerlaubte Eingriffe in den Schutz der Privatsphäre, sowie Verstöße im Zusammenhang mit IT-Sicherheit.
Verstöße gegen weitere Rechtsvorschriften und interne Leitdokumente und Richtlinien. Ebenfalls können hier Verstöße gegen den Lieferantenkodex gemeldet werden, welche nicht die Kategorien Umwelt und Menschenrechte betreffen.
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